Radiosynoviorthese

Leistungen: Nuklearmedizin

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Radiosynoviorthese (RSO)

Radiosynoviorthese (RSO)

Die RSO ist ein nuklearmedizinisches Therapieverfahren zur Lokalbehandlung bei schmerzhaften, chronisch entzündlichen Gelenkerkrankungen (z. B. Arthritis, Gelenkrheuma, schmerzhafte Arthrose). Sie wird seit über 20 Jahren erfolgreich zur Schmerzbehandlung angewendet.

Infos zur Radiosynoviorthese (RSO)

Entzuendete GelenkinnenhautViele Menschen leiden heute unter rheumatischen oder degenerativen Gelenkerkrankungen. Dabei gehören mit zunehmendem Alter vor allem Arthrosen zu den häufigsten und volkswirtschaftlich bedeutendsten Krankheiten von Erwachsenen, wobei Frauen (23 %) insgesamt häufiger als Männer (15 %) betroffen sind. Die Arthrose (Gelenkverschleiß) ist dabei eine der führenden Erkrankungen bei den Arbeitsunfähigkeitstagen, den Frühberentungen, bei Rehabilitationsmaßnahmen und Krankenhausaufenthalten.

Hier ist die nuklearmedizinische Gelenktherapie bzw. Radiosynoviorthese seit 3 Jahrzehnten -innerhalb eines umfangreichen Arsenals an Behandlungsmaßnahmen - ein bewährtes und wichtiges Instrument zur effizienten Lokalbehandlung chronisch entzündlicher Gelenkerkrankungen. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn andere konservative und operative Verfahren die Ursachen nicht beheben können.

Wir führen hier bei uns, im Deutschen Zentrum für Radiosynoviorthese, die meisten Radiosynoviorthesen in ganz Deutschland bzw. weltweit durch (im Jahr 2009 ca. 7000 Radiosynoviorthesen). Entsprechend groß ist die Erfahrung unserer gut geschulten Ärztinnen und Ärzte bei den Indikationsstellungen und den Therapien.

Was ist eine Radiosynoviorthese?

RSO Hand 01 7259Die Radiosynoviorthese ist ein nuklearmedizinisches Verfahren zur Behandlung von schmerzhaften, chronisch - entzündlichen Gelenkerkrankungen, z. B. Rheumatoide Arthritis oder aktivierte Arthrose (Osteoarthritis). Der Begriff Synoviorthese leitet sich ab von den griechischen Wörtern Synovia (Schleimhaut) und Orthese (Wiederherstellung). Gemeint ist eine weitgehende Wiederherstellung der ursprünglichen Gelenkinnenhaut durch lokale Strahlenanwendung (auch als nicht invasive Alternative zur chirurgischen Synovektomie bzw. Gelenkschleimhautentfernung).

Durchgeführt wird die RSO durch eine Injektion radioaktiver Substanzen in schmerzhaft geschwollene und bewegungseingeschränkte Gelenke. Als radioaktive Substanzen werden sogenannte Beta-Strahler eingesetzt (Yttrium-90 für große Gelenke, Rhenium-186 für mittelgroße Gelenke und Erbium-169 für kleinere Gelenke, insbesondere Fingergelenke).

Radionuklid Tabelle

In Deutschland ist die RSO seit 1993 (Neufassung der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin) ambulant durchführbar. Der Ausdruck "Radiosynoviorthese" wurde 1968 geprägt von dem Pariser Rheumatologen Florian Delbarre in Abwandlung der früher üblichen chemischen Synoviorthese mit Zytostatika. Der Arzt für Nuklearmedizin trägt die Verantwortung für die Durchführung der Radiosynoviorthese.

Bei welchen Erkrankungen wird eine Radiosynoviorthese durchgeführt?

Die Radiosynoviorthese wird bei schmerzhaften Gelenkerkrankungen eingesetzt. Hierzu gehören überwiegend die klassischen entzündlich-rheumatischen Erkrankungen (z.B. Polyarthritis) und der entzündliche Gelenkverschleiß (aktivierte Arthrose).

Hier nun eine Übersicht der häufigsten Anwendungsgebiete der Radiosynoviorthese:

  • Aktivierte Arthrose (schmerzhafter, entzündlicher Gelenkverschleiß)
  • Chronische Polyarthritis (rheumatoide Arthritis)
  • Psoriasis-Arthritis (Schuppenflechte mit entzündlicher Gelenkbeteiligung)
  • Gelenkergussbildungen (Wasser im Gelenk) und Ergussbildungen nach vorangegangen Gelenkoperationen
  • Chronischer Reizzustand nach Implantation einer totalen Endoprothese (TEP, künstliches Gelenk)
  • Entzündliche Gelenkbeteiligungen bei Morbus Bechterew, Hämophilie (Bluterkrankheit)
    Villonoduläre Synovialitis

Ob die Durchführung einer Radiosynoviorthese bei Ihnen sinnvoll bzw. indiziert ist, wird im Rahmen einer ausführlichen Voruntersuchung in unserer Praxis überprüft werden.

Welche Gelenke können durch eine RSO behandelt werden?

In unserer Praxis kann eine Radiosynoviorthese im Prinzip an allen Gelenken außerhalb der Wirbelsäule durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass das zu behandelnde Gelenk mit einer Punktionsnadel sicher zu erreichen ist und das eine ausreichende Menge an radioaktiver Flüssigkeit (Radionuklid) im Gelenk selbst, d.h. in der Gelenkkapsel (Gelenkhülle) platziert werden kann.

Obere Extremität:
  • Schultergelenk
  • Akromioclavikulargelenk (Schulter-Eckgelenk)
  • Ellenbogengelenk
  • Handgelenk und Handwurzel
  • Fingergrundgelenke
  • Fingermittelgelenke
  • Fingerendgelenke
  • Daumensattelgelenk
  • Trapezskapzoidgelenk
Untere Extremität:
  • Hüftgelenk
  • Kniegelenk
  • oberes Sprunggelenk
  • unteres Sprunggelenk
  • Cuneonavikulargelenk
  • Calkaneokuboidgelenk
  • Fußwurzel und Mittelfußgelenke
  • Zehengelenke (insbesondere Zehengrundgelenke)
Körperstamm:
  • Sternoclavikulargelenk zwischen Brustbein und Schlüsselbein

Wie wird eine Radiosynoviorthese durchgeführt?

Die Radiosynoviorthese kann ambulant in unserer Praxis durchgeführt werden. Das für Sie benötigte radioaktive Präparat wird in Frankreich bestellt und kann nur an bestimmten Tagen geliefert werden (Mittwoch, Donnerstag, Freitag).

Hand Punktierung 7265Nach Desinfektion der Haut wird das zu behandelnde Gelenk unter sterilen Bedingungen (sterile Handschuhe und Lochtuch, sterile Einmalkanülen, sterile Einmalspritzen) mit einer dünnen Nadel und einer lokalen Betäubung punktiert. Ist ein Erguss vorhanden, wird er abpunktiert. Wichtig ist, dass die radioaktive Substanz absolut sicher in die Gelenkhöhle injiziert wird, damit gesundes Gewebe nicht zerstört wird. Daher wird unmittelbar vor Injektion der radioaktiven Substanz (Ausnahme Kniegelenk) eine Durchleuchtung (Röntgen) mit Kontrastmittel durchgeführt. Hierdurch kann die korrekte Position der Injektionsnadel im Gelenk beurteilt werden. Die für Sie vorbereitete radioaktive Substanz wird nun ins Gelenk injiziert, in der Regel in Verbindung mit einer geringen Kortisongabe zur Vermeidung eines Reizergusses. Die Nadel wird wieder herausgezogen, die Punktionsstelle abgedrückt und mit einem Pflasterverband verschlossen.

Schiene 01 7270Für 48 Stunden ist unmittelbar nach der Behandlung eine ausreichende Ruhigstellung des Gelenks durch einen Schienenverband erforderlich, da hierdurch ein Abfließen der injizierten Substanz aus dem Gelenkbinnenraum über die Lymphbahnen verhindert wird. Eine strikte Bettruhe ist jedoch nicht erforderlich. Nachfolgend wird mit einem Verteilungsszintigramm die korrekte Verteilung der radioaktiven Substanz im Gelenk mit Hilfe einer Gammakamera gemessen (mit Ausnahme der kleinen Gelenke) und dokumentiert. Anschließend wird entschieden, ob abhängig vom individuellen Risiko eine zusätzliche Thromboseprohylaxe durchgeführt werden sollte. Werden bei Ihnen Behandlungen von Hüfte, Knie- oder Fußgelenken durchgeführt, so werden Sie nun von uns mit einem Rollstuhl zum Auto oder Taxi gebracht.

Wie funktioniert eine RSO?

Nach der Injektion einer geeigneten radioaktiven Substanz (Radionuklid) in das Gelenk kommt es zu einer gleichmäßigen Verteilung im Gelenkbinnenraum. Die Stoffe sind gebunden an winzige Partikel (Kolloide) und werden nur von den oberflächlichen Zellen der entzündeten Gelenkschleimhaut (Synovialis) aufgenommen, so dass nun genau hier die erwünschte Wirkung abläuft. Durch die Strahlung wird nun im Inneren der Schleimhautzelle eine zusätzliche Entzündung ausgelöst. Hierdurch werden die oberflächlichen, verdickten (hypertrophierten) Zellschichten zerstört. Man bekämpft also Feuer mit Feuer! Dies geschieht ohne das Knorpelgewebe zu schädigen. Die Bestrahlung bleibt überwiegend auf die Gelenkschleimhaut beschränkt, da die verwendeten radioaktiven Substanzen eine Strahlung abgeben, die im Gewebe eine maximale Reichweite von wenigen Millimetern aufweisen. Welches Radionuklid zum Einsatz kommt, richtet sich nach der Größe des Gelenks. So wird für das Kniegelenk Yttrium-90 verwendet, für das Schultergelenk und mittelgroße Gelenke wie Ellenbogen- oder Sprunggelenk Rhenium-186, für kleine Gelenke wie Finger- oder Zehengelenke Erbium-169. In Abhängigkeit von der Gelenkgröße ändert sich auch die Dicke der Gelenkschleimhaut. Um hier eine ausreichende Strahlenwirkung zu erreichen, werden unterschiedliche radioaktive Substanzen (Radionuklide) eingesetzt. Diese unterscheiden sich durch die Eindringtiefe ihrer Strahlung in das Gewebe, durch ihre physikalische Halbwertszeit und durch ihre abgegebene Strahlungsenergie. Allen drei Nukliden gemeinsam ist, dass sie ß-Strahler sind.

Im Laufe der nächsten Zeit kommt es zu einer allmählichen schwartenartigen Abheilung (Fibrosierung und Sklerosierung) der Schleimhautoberfläche und einem Rückgang der entzündlichen Aktivität der Gelenkschleimhaut. Dadurch wird der Schmerz vermindert oder beseitigt und die Gelenkfunktion verbessert. Die Wirkung stellt sich in der Regel nach Wochen, jedoch mitunter auch wellenförmig erst nach 3 bis 6 Monaten ein. Die endgültige Wirkung lässt sich dann bei den meisten Patienten etwa nach 6 Monaten abschließend beurteilen. Sollte es nach sechs Monaten noch nicht zu einer deutlichen Besserung gekommen sein, so kann eine zweite Therapie diskutiert werden.

Welche Voruntersuchungen sind vor Durchführung einer RSO erforderlich?

RSV neu 2Ob eine Radiosynoviorthese bei Ihnen erfolgversprechend eingesetzt werden kann, wird durch eine spezielle nuklear-medizinische Vorunter-suchung (Indikations-überprüfung) geklärt. Nachdem Sie Ihre Angaben zum Krankheitsverlauf und Ihre Beschwerden vorgetragen haben (Anamnese), ist in der Regel die Durchführung einer 2-Phasen-Szintigraphie der Gelenke erforderlich. Mit dieser Unter-suchung kann man sehr genau und mit hoher Empfindlichkeit Entzündungen in einem Gelenk oder dem umliegenden Gewebe darstellen, oft schon Monate vor Beginn spürbarer Beschwerden und röntgenologisch sichtbarer Veränderungen. Die erste Phase (Frühaufnahme) erfasst hier das Weichteilgewebe für den Entzündungs-nachweis. Sie liefert wichtige Informationen über die Lokalisation und zum Ausmaß der Gelenkentzündung und vermittelt wichtige Daten für die Planung der nachfolgenden Radiosynoviorthese. Mit der zweiten Phase (Spätaufnahme), lässt sich nach etwa 2-3 Stunden das gesamte Knochensystem (Skelettszintigraphie) darstellen. Damit kann am besten zwischen entzündlicher (Arthritis) und knöchern-degenerativer (Arthrose) Komponente unterschieden werden, abgesehen von oft wertvollen zusätzlichen Informationen. Ergänzt wird die Voruntersuchung ggf. durch eine Ultraschalluntersuchung der Gelenke. Anschließend wird gemeinsam mit dem Nuklearmediziner in Zusammenschau aller Befunde entschieden, ob eine Radiosynoviorthese sinnvoll und notwendig ist.

Nuklearmedizinische Voruntersuchung

Szintigraphie Kniegelenk spaetSie bekommen eine intravenöse Injektion einer radioaktiv markierten Substanz, die eine nur minimale Strahlenbelastung bedeutet. Nach einigen Minuten werden dann mit einer Gammakamera zunächst spezielle Weichteilaufnahmen (Frühaufnahmen) von den erkrankten Gelenken (hier: der Kniegerlenke, siehe auch Aufnahme rechts) angefertigt (Dauer ca. 15-30 Minuten). Nach einer Pause von etwa 2-3 Stunden werden dann noch die Spätaufnahmen (Skelettszintigraphie) der erkrankten Gelenke (hier: der Kniegelenke, siehe auch Aufnahme links) angeschlossen (Dauer ungefähr 30-45 Minuten). Szintigraphie Kniegelenk fruehDa kaum ein Patient mit dem anderen vergleichbar ist, so wird bei uns das Untersuchungsprogramm jeweils den individuellen Bedürfnissen angepasst. Der Nuklearmediziner wird dies in einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen besprechen. Bitte bringen Sie zu diesem Termin vorhandene Röntgen- und MNR/MRT-Bilder (Kernspintomographie) sowie weitere Befunde mit, damit diese in die Gesamtbeurteilung einfließen können. Damit helfen Sie auch gleichzeitig unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Ultraschalluntersuchung der Gelenke (Arthrosonographie)

In Abhängigkeit von den betroffenen Gelenken wird häufig auch eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Routinemäßig wird die Arthrosonographie insbesondere bei den Erkrankungen der Kniegelenke angewendet, um z.B. Gelenkergüsse, krankhafte Anschwellungen der Gelenk-schleimhaut und Ausstülpungen der Gelenkhöhle in die Kniekehle (Bakerzyste) festzustellen. In speziellen Fällen muss eine solche Zyste auch vor Durchführung einer Radio-synoviorthese abpunktiert werden, um ein Platzen (Ruptur) der Zyste zu vermeiden.

Ausführliche Besprechung

BesprechungAm Ende der Untersuchung werden in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen die erhobenen Befunde erörtert und die nuklearmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten besprochen. Sie werden aufgeklärt über das Behandlungsverfahren, über die möglichen Nebenwirkungen einer Radiosynoviorthese einschließlich einer intraartikulären Punktion und Injektion und die Notwendigkeit der Ruhigstellung des zu behandelnden Gelenkes. Die Aufklärung und die Einver-ständniserklärung müssen schriftlich dokumentiert werden. Nach Ihrer Unterschrift unter die Einverständniserklärung wird der Behandlungstermin vereinbart.

Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Jede Wirkung kann prinzipiell mit Nebenwirkungen verbunden sein. Diese treten jedoch in der Regel nur selten ein. Spätschäden aufgrund der radioaktiven Belastung konnten nicht beobachtet werden.

Nach einer Radiosynoviorthese kann eine sogenannte Strahlensynovitis (Reizzustand der Gelenkschleimhaut) auftreten, mit einer kurzzeitigen leichten Verstärkung der Gelenkbeschwerden. Dies kann für Stunden bis Tage verbunden sein mit einer Überwärmung, Schwellung und Ergussbildung. Auch kann sich ein Kribbeln oder Stechen im Gelenk einstellen. Mit kalten Umschlägen oder einer Eismanschette ist diese vorübergehende Erscheinung fast immer zu lindern. Auch die Ruhigstellung des behandelten Gelenks hilft, den Reizerguss zu vermeiden. Gegebenenfalls ist auch die Einnahme eines medikamentösen cortisonfreien Entzündungshemmers sinnvoll (NSAR, nicht-steroidales Antirheumatikum).

Infektionskomplikationen (bakterielle Infektion) durch die Punktion des Gelenks sind extrem selten, aber sehr gefährlich. An eine Infektion des Gelenks muss gedacht werden, wenn im Anschluss an die Radiosynoviorthese die Schmerzen sehr stark zunehmen und insbesondere eine starke Überwärmung und starke Rötung auftritt. Dann sollte sofort der behandelnde Arzt aufgesucht werden.

Strahlenschädigungen der Haut im Bereich der Punktionsstelle werden nur sehr selten beobachtet. Dies kann verursacht werden durch einen Rückfluss oder ein Zurückpressen der radioaktiven Substanz (Radionuklid) aus dem Stichkanal. Im ungünstigsten Fall kann sich dann ein kleines, nur sehr langsam abheilendes Geschwür (Strahlennekrose) entwickeln, manchmal mit einem Verlauf von Wochen bis zu mehreren Monaten. Durch die Ruhigstellung des Gelenks im Anschluss an die Radiosynoviorthese kann dies fast immer vermieden werden.

Äußerst selten kann es bei nicht absolut sicherer Injektion der radioaktiven Substanz in ein Gelenk auch zu Weichteilgeschwüren um das Gelenk herum kommen (periartikulären Nekrosen) kommen.

In Einzelfällen ist eine fieberhafte Reaktion nach der Injektion des radioaktiven Arzneimittels beobachtet worden. Vereinzelt kann ein Lymphödem (Flüssigkeitsansammlung im Weichteilgewebe) der behandelten Extremität auftreten.

Nach einer Radiosynoviorthese der unteren Extremität (Hüfte, Knie, Fuß), besteht im Rahmen der vorgeschriebenen Ruhigstellung ein geringes Risiko für die Entwicklung eines Blutgerinnsels in einer Beinvene (Venenthrombose). Bei Patienten mit einer entsprechenden Gefährdung wird deshalb eine sogenannte Thromboseprophylaxe mit Spritzen unter die Haut (subcutan) zur Blutverdünnung durchgeführt, um eine solche Komplikation zu vermeiden (Heparinspritzen).

Wann darf keine RSO durchgeführt werden (Kontraindikationen)?

Es gibt absolute und relative Kontraindikationen, die gegen die Durchführung einer Radiosynoviorthese sprechen können. Eine Radiosynoviorthese darf nicht durchgeführt werden während der Schwangerschaft oder in der Stillzeit. Eine Behandlung verbietet sich auch bei dem Verdacht auf das Vorliegen einer bakteriellen Gelenkentzündung oder wenn in der Umgebung der vorgesehenen Injektionsstelle örtliche Infektionen oder Hauterkrankungen vorliegen. Eine massive Einblutung in das Gelenk stellt ebenfalls eine Kontraindikation dar, genau wie eine geplatzte Bakerzyste in der Kniekehle (wird in der Voruntersuchung abgeklärt). Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen sind in bestimmten Ausnahmefällen möglich, vor allem dann, wenn die Vorteile der Behandlung die möglichen Risiken der Strahlenbelastung deutlich überwiegen. Genau abgewogen werden sollte auch die Durchführung einer Radiosynoviorthese bei stark fortgeschrittenen Gelenk- und Knochendestruktionen und bei zunehmenden Gelenkinstabilitäten. In diesen Fällen ist die Wirkung der Radiosynoviorthese doch eher eingeschränkt und es besteht die Gefahr, dass Radionuklidpartikel über offene Verbindungen zum Knochen nicht im Gelenk verbleiben, sondern als unerwünschte Nebenwirkung in die Blutbahn gelangen können.

Absolute Kontraindikationen:
  • Schwangerschaft und Stillzeit
  • Verdacht auf eine bakterielle Gelenkinfektion
  • Örtliche Infektionen oder Hauterkrankungen in der Umgebung der Injektionsstelle
  • Massive Einblutungen in das Gelenk
  • Geplatzte Bakerzyste in der Kniekehle
Relative Kontraindikationen:
  • Anwendung bei Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen vor dem 20. Lebensjahr
  • Bakerzyste des Kniegelenks mit Ventilmechanismus
  • Fortgeschrittene Gelenk- und Knochendestruktionen mit Gelenkinstabilitäten

Was ist nach der Radiosynoviorthese zu beachten?

Das behandelte Gelenk wird z.B. mit einer Schiene oder Schlinge (Schulter), manchmal auch durch einen dicken Mullverband (Fingergelenke) für 48 Stunden ruhig gestellt. Bei einer Behandlung von Gelenken der unteren Körperhälfte (Hüft-, Knie-, Sprung- und Zehengelenke) bedeutet das, dass die betreffende Extremität für 48 Stunden nur wenig und nur für das Nötigste belastet werden soll, d.h. die Belastung sollte sich überwiegend auf den Gang zur Toilette beschränken. Bei einem erhöhten Thromboserisiko wird zusätzlich eine Thromboseprophylaxe mit Heparin durchgeführt.

Rollstuhl 01 7381Falls der von uns angelegte Verband drücken sollte, so können Sie ihn abwickeln und wieder neu anlegen. Nicht behandelte Gelenke dürfen und sollten in dieser Zeit normal bewegt werden. Nach 48 Stunden ist die radioaktive Substanz gut in der Gelenkschleimhaut fixiert und kann nicht mehr heraustreten. Eine Ruhigstellung ist nun nicht mehr erforderlich. Schiene/Schlinge und Verband können nun entfernt werden.

Gelegentlich können sich in den ersten Wochen Nebenwirkungen einstellen wie z.B. verstärktes Druckgefühl mit Schwellung oder Überwärmung oder auch Kribbeln oder Stechen im behandelten Gelenk. Mit kalten Umschlägen oder auch in der Zeit der Ruhigstellung mit einer Eiskompresse ist dies in der Regel zu lindern.

Durch eine zusätzliche Kortisoninjektion im Rahmen der Radiosynoviorthese kann bei einer Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) der Blutzucker vorübergehend ansteigen, so dass ggf. die Insulindosis erhöht werden muss. Eine weitere Kortisonwirkung kann sich durch einen Flush (brennende Rötung des Gesichts) bemerkbar machen. Gelegentlich kommt es dabei auch zu einem Anstieg des Blutdrucks. Beides bildet sich in der Regel innerhalb weniger Tage ohne besondere Therapie zurück oder kann im Einzelfall auch mit einem Antihistaminikum (z.B. Tavegil) behandelt werden. Sollten wider Erwarten stärkere Beschwerden auftreten, so bitten wir Sie, zunächst mit uns oder Ihrem Hausarzt/Rheumatologen/Orthopäden Kontakt aufzunehmen.

In der ersten Woche nach der Therapie sollten Sie das behandelte Gelenk noch ein wenig schonen und stärkere Belastungen vermeiden (z.B. kein Sport oder Krankengymnastik).

Wie sind die Ergebnisse der RSO?

Die Wirksamkeit der Radiosynoviorthese ist in zahlreichen klinischen Studien gut dokumentiert. Sie kann aufgrund der in der Regel nur langsam einsetzenden Wirkung erst nach mehreren Monaten sicher beurteilt werden. Bei etwa 50-80% der Patienten tritt nach etwa 3-4 Monaten eine subjektive Verbesserung der schmerzhaften Beschwerden ein mit einem Rückgang der entzündlichen Symptomatik. Hierbei ist es auch wichtig zu wissen, dass bei Patienten mit einer Arthrose (Gelenkverschleiß) nur eine Besserung der entzündlichen Beschwerdesymptomatik und damit des Schmerzes zu erreichen ist. Die Arthrose als solche ist durch eine Radiosynoviorthese leider nicht zu behandeln. Jungfräuliche Gelenke können nicht herbeigezaubert werden. Bei Patienten mit Rheuma kann ebenfalls nicht die Ursache der schmerzhaften Beschwerden behandelt werden, sondern nur das Symptom, also die Entzündung. Auch eine Basistherapie ist durch eine Radiosynoviorthese in der Regel nicht zu ersetzen.

Was muss ich als Patient vor Durchführung einer Radiosynoviorthese sonst noch wissen?
Was muss ich als Patient vor Durchführung einer Radiosynoviorthese sonst noch wissen?

Voruntersuchung und Therapie sind gleichermaßen für gesetzlich versicherte Patienten und für privat versicherte Patienten möglich. Zusatzkosten entstehen für Sie nicht.

Termine für eine Voruntersuchung können unter den o.a. Telefonnummern entsprechend vereinbart werden. Gesetzlich versicherte Patienten benötigen hierfür eine gültige Überweisung, diese ist bei privat versicherten Patienten in der Regel nicht erforderlich.

Die Therapie bzw. Radiosynoviorthese kann nur an ganz bestimmten Wochentagen von uns durchgeführt werden. Die radioaktiven Substanzen sind kostspielig und werden individuell für Sie aus Paris bestellt und direkt am Behandlungstage angeliefert. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie einen vereinbarten Termin zur Therapie unbedingt einhalten oder aber spätestens eine Woche vorher absagen.

Am Therapietag ist es entsprechend dem zu behandelnden Gelenk sinnvoll, weite und bequeme Kleidung zu tragen, z.B. ist es schwierig bei einer engen Röhrenhose eine Knieschiene anzulegen.

Am Behandlungstage selbst und für die 48stündige Ruhigstellung dürfen Sie nach Durchführung einer Radiosynoviorthese nicht selber Auto fahren. Sie benötigen einen Fahrer für den Rücktransport. Der Zeitaufwand am Behandlungstage in der Praxis beträgt ungefähr 1 Stunde, die Behandlung an sich dauert nur wenige Minuten.

Wer bezahlt die Untersuchung?
Wer bezahlt die Untersuchung?

Die RSO ist eine Regelleistung von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

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Das müssen Sie wissen:

Für alle gesetzlich versicherten Patienten ist ein Überweisungsschein zwingend erforderlich!

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